Bereich | Verteilung/Inhalt | Gesamtzahl |
---|---|---|
Fort- und Weiterbildungen im Bereich Zirkuspädagogik | Entsprechend dem Umfang einer Vollausbildung (1.700 UE) bekommt man Punkte: für 100 UE = 1 Punkt | Bis zu 17 Punkte |
Praktische Berufserfahrung als Zirkuspädagoge/in | Für jedes Jahr hauptberuflicher Tätigkeit als Zirkuspädagoge/in 3 Punkte. Hauptberufliche Tätigkeit meint, der/die Zirkuspädagoge/in bestreitet seinen/ihren überwiegenden Unterhalt durch diese Tätigkeit. Eine nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit kann entsprechend dem Umfang berücksichtigt werden. | Bis zu 15 Punkte |
Artistisches Können | Artistische Ausbildung oder vergleichbare Fähigkeiten und Tätigkeiten als Artist/in, Regisseur/in, Unterhaltungskünstler/in. | Bis zu 7 Punkte |
Pädagogische Ausbildung | Ausbildung als Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Lehrer/in, Sportlehrer/in, Sportpädagoge/in etc. | Bis zu 7 Punkte |
Die zirkuspädagogischen Tätigkeiten, pädagogischen und/oder artistischen Ausbildungen, Fertigkeiten und Weiterbildungen müssen durch Bescheinigungen, Abschlüsse, Zertifikate, Verträge, Zeugnisse oder Presseartikel nachgewiesen werden. Aus den Nachweisen muss der zeitliche Umfang ersichtlich sein. Nachweise und Bescheinigungen sind in chronologischer Reihenfolge direkt hinter dem jeweiligen Bereich anzufügen. Kopien sind ausreichend. Die Anerkennungsmappe wird nicht zurückgeschickt. Die Mappe ist in einem Heftstreifen einzureichen.
Gebühr
Die Kosten für das Anerkennungsverfahren belaufen sich auf 200,-€, ermäßigt auf 150.-€ (Studenten, ALG 1 + 2 mit Nachweis) incl. 50.-€ Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei einer Ablehnung einbehalten.
Sonstiges
Die Bewerbungsmappe bitte senden an die:
Geschäftsstelle der BAG Zirkuspädagogik, Rappenhof, 74417 Gschwend
die Gebühr von 200.-€ bitte überweisen auf das Konto der BAG Zirkuspädagogik e.V. bei der:
Sozialbank Berlin, Konto Nr.: 1000600, Bankleitzahl: 10020500, Verwendungszweck: Anerkennungsverfahren
Bei Fragen bitte wenden an: post@toussini.de
Weitere Voraussetzungen
Nach Eingang der Bewerbungsmappe, der Überweisung der Gebühr und des Nachweises der Einzelmitgliedschaft in der BAG prüft der Ausschuß die Bewerbung.
Widerspruchsmöglichkeit
Gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid der Anerkennung durch den Ausschuß hat der/die Bewerber/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser wird durch den Vorstand der BAG geprüft.
Stand: Dezember 2017